Einladung zur Jugendvollversammlung der Vereinsjugend im NTSV Strand 08 e.V. im Alter von 12*) bis 17 Jahren

Hiermit laden wir alle jugendlichen Vereinsmitglieder ein, die in diesem Jahr das 12. Lebensjahr vollenden, aber noch keine 18 Jahre alt sind.
Wir treffen uns am Sonntag, 19. Januar 2019 um 11:00 Uhr im ETC Timmendorfer Strand

Folgende Tagesordnung ist geplant:
Top 1: Bericht der Vereinsjugendwartin: Rück-und Ausblick
Top 2: Wahlen: Jugendwart/in (bisher Anja Carsten)
Top 3: Verschiedenes:
Was läuft gut ?
Was könnte besser laufen ?
Was wünscht Ihr Euch ?

Wir bitten Euch um rege Teilnahme und freuen uns, wenn Ihr möglichst viele gute Vorschläge für eine noch bessere Jugendarbeit in unserem Verein mitbringt.
Um dieses Treffen für alle Teilnehmer gleichermaßen sportlich – fröhlich – interessant anzubieten, kombinieren wir die JVV mit dem NTSV-Eislaufevent. Bringt also bitte gerne Schlittschuhe und auf jeden Fall warme Sachen mit.
*) Hinweis: Für die unter 12 Jahre alten Mitglieder kann lt. § 5(3) der Jugendordnung ein Sorgeberechtigter das Stimmrecht wahrnehmen.

Eure Jugendwartin Anja Carsten
NTSV Strand 08 -Vorstand Andreas Block, Vorsitzender

Auszug aus der Jugendordnung:
§ 6
Der Jugendvorstand
(1) Der Jugendvorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem Jugendwart
b) dem Stellvertreter
c) den Jugendwarten der Abteilungen und abteilungsunabhängigen Sparten
Jugendwart und Stellvertreter müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie werden für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt.
Die Jugendwarte der Abteilungen und abteilungsunabhängigen Sparten werden von den Jugendlichen der betroffenen Gruppen benannt. Ihre Amtszeit beträgt ebenfalls zwei Jahre. Die Abteilungsvertreter können auch das Amt des Vereinsjugendwartes oder des Stellvertreters bekleiden.
(2) Die Verteilung der Aufgabenbereiche übernimmt der Jugendvorstand.
(3) Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung und der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendvollversammlung.
(4) Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind, er beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.