Eintrittserklärung

Mit dem Eintritt in den Verein erklärt sich das Mitglied, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Verein, ausschließlich für Vereinszwecke, einverstanden. Ebenso einverstanden erklärt sich das Mitglied, bzw.dessen gesetzlicher Vertreter, dass der NTSV Strand 08 e.V. zu repräsentativen Zwecken Namen und Fotos von seinen sportlichen Aktivitäten auf der Vereins-Homepage und im Vereinsheft veröffentlichen darf, sowie diese ggf. an die örtliche Presse weiterleiten darf.

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Beitragsordnung NTSV Strand 08 e.V.

gültig in der Fassung ab 01. Juli 2012

§ 1
Eine Aufnahmegebühr ist in Höhe eines monatlichen Grundbeitrages zu zahlen. Die Sparten können mit Zustimmung des Vorstandes eine höhere Gebühr erheben.
§ 2
Der monatliche Grundbeitrag beträgt für Mitglieder über 18 Jahre 10 €. Von Ehepaaren, die beide Mitglieder im Verein sind, zahlt das eine einen Grundbeitrag von 10 € und das andere einen Grundbeitrag von 7 €. Mitglieder bis zu 18 Jahren, Schüler und in Ausbildung befindliche Mitglieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zahlen einen Grundbeitrag von 5,50 €. Das 2. Kind einer Familie zahlt einen Grundbeitrag von 4,50 € die anderen Kinder sind beitragsfrei. Für beide Eltern und die Kinder unter 18 Jahre wird ein Familienbeitrag von 20,50 € erhoben. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 3
Teilnehmer Herzsport – Kursgebühr – ohne Leistungsträger = 16,50 € / mit Leistungsträger = 22,50 €

Die Abteilungen sind berechtigt, zur Deckung ihrer Kosten Sonderbeiträge zu erheben.
Teilnehmer Wirbelsäulengymnastik, Aqua-/Step, -/Aerobic, } Erwachsene 1,50 €
Fit for men u.ä. Sportarten } Jugendliche 0,50 €
Teilnehmer Fußball, Yoga 2 €
Teilnehmer Triathlon 3 €
Teilnehmer Ballett 5 €
Weitere Sonderbeiträge sind auf Beschluss der Abteilungen/Sparten möglich.

§ 4
Der Mitgliedsbeitrag ist von den Mitgliedern durch Lastschrift viertel-, halb- oder ganzjährig vom Girokonto einziehen zu lassen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilen, erhalten halbjährlich Beitragsrechnungen. Hierfür sind Versand- und Bearbeitungskosten zu zahlen.
Sie betragen je Rechnung 3 €
§ 5
Die Beitragspflicht beginnt am 1. des Eintrittsmonats. Sie erlischt bei schriftlicher Austrittserklärung, die unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist an den Verein zu richten ist, am Ende eines Kalenderhalbjahres, bei Fortzug aus dem Ortsbereich, bei Tod oder Ausschluss am Ende des jeweiligen Monats.
§ 6
Erfüllungsort ist Timmendorfer Strand.
§ 7
Der Vorstand ist ermächtigt, in Härtefällen Beitragsermäßigungen und -befreiungen zu gewähren.
§ 8
Die neue Beitragsordnung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. (beschlossen gem. § 8 Abs. 2 der Satzung von der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 26.04.2012)

Wichtig:
Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum 1.1. oder 1.7. eines Jahres erklärt werden. Die fälligen Beiträge sind bei jährlicher Zahlung im voraus jeweils zum 1.2., bei halbjährlicher Zahlung im voraus jeweils zum 1.2. und 1.8. und bei vierteljährlicher Zahlung im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren jeweils zum 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. eines Jahres zu entrichten. Fällt der Fälligkeitstermin auf einen arbeitsfreien Tag, so gilt der darauf folgende 1. Banktag als Fälligkeitstermin.

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2019.01