Seit dem 24. April 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz, die sog. „Bundes-Notbremse“ in Kraft getreten. Folgendes gilt hierbei für den Sport:
Bei Inzidenzen von über 100 an mind. 3 aufeinanderfolgenden Tagen ist nur noch
– Kontaktloser Sport im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushaltes erlaubt
– Für Kinder bis 14 Jahre kontaktloser Sport draußen mit maximal fünf Teilnehmern erlaubt
Die Maßnahmen enden, wenn der Inzidenzwert 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterboten wird und zwar ab dem übernächsten Tag nach dem entsprechenden fünften Werktag. Maßgeblich für die Berechnung sind die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Meldezahlen.
Wir werden entsprechende Infos veröffentlichen, sollte der Sportbetrieb reduziert oder vorübergehend eingestellt werden müssen.
Bleibt gesund l und haltet Euch auch mit unseren Videos fit !