Jugendvollversammlung der Vereinsjugend am 12. August 2021

E I N L A D U N G
zur Jugendvollversammlung der Vereinsjugend im NTSV Strand 08 e.V. im Alter von 12 bis 17 Jahren:
Hiermit laden wir alle jugendlichen Vereinsmitglieder ein, die in diesem Jahr das 12. Lebensjahr vollenden, aber noch keine 18 Jahre alt sind.
Donnerstag, 12. August 2021 um 19 Uhr
Online (oder vielleicht im Vereinsheim)
Folgende Tagesordnung ist geplant:
Top 1: Bericht der Vereinsjugendwartin: Rück- und Ausblick
Top 2: Wahlen: stellvertr. Jugendwart/in (bisher Angelika Billhardt)
Top 3: Verschiedenes:
Wie war Euer Jahr?
Was wünscht Ihr Euch?

Wir bitten Euch um rege Teilnahme und freuen uns, wenn Ihr möglichst viele gute Vorschläge für eine noch bessere Jugendarbeit in unserem Verein mitbringt.

URL: https://meet.jit.si/NTSVJugendvollversammlung
Zur Online-Konferenz: Bitte gebt Euren Namen/Sparte z.B. Anja/Jugendwartin oder Greta/Schwimmen beim Anmelden bei Jitsi an. Bitte schaltet Euer Mikrofon auf lautlos.

Hinweis: Für die unter 12 Jahre alten Mitglieder kann lt. § 5(3) der Jugendordnung ein Sorgeberechtigter das Stimmrecht wahrnehmen.
Eure Jugendwartin
Anja Carsten

NTSV Strand 08 -Vorstand-
Andreas Block, Vorsitzender

Auszug aus der Jugendordnung:
§ 6
Der Jugendvorstand
(1) Der Jugendvorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem Jugendwart
b) dem Stellvertreter
c) den Jugendwarten der Abteilungen und abteilungsunabhängigen Sparten Jugendwart und Stellvertreter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie werden für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt. Die Jugendwarte der Abteilungen und abteilungsunabhängigen Sparten werden von den Jugendlichen der betroffenen Gruppen benannt. Ihre Amtszeit beträgt ebenfalls zwei Jahre. Die Abteilungsvertreter können auch das Amt des Vereinsjugendwartes oder des Stellvertreters bekleiden.
(2) Die Verteilung der Aufgabenbereiche übernimmt der Jugendvorstand.
(3) Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung und der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendvollversammlung.
(4) Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind, er beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.