Für das Betreten der Sporthallen gilt die 2G+ Regel.
Geimpft | genesen + getestet (24 Std.)
Geboosterte benötigen keinen Testnachweis.
Folgende Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche:
Nachweis entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres, Minderjährige Schüler/innen halten eine Schulbescheinigung vor, welche die regelmäßige Testung nachweist.