Für das Betreten der Sporthallen gilt die 2G-Regel.
Der Zutritt ist somit nur noch Geimpften und Genesenen gestattet.
Folgende Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche:
Nachweis entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres.
Minderjährige Schüler/innen halten eine Schulbescheinigung vor, welche die regelmäßige Testung nachweist.