Für das Betreten der Sporthallen gilt die 2G-Regel.
Für das Betreten der Sporthallen gilt die 2G-Regel. Der Zutritt ist somit nur noch Geimpften und Genesenen gestattet.Folgende Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche:Nachweis entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres.Minderjährige Schüler/innen halten eine Schulbescheinigung vor, welche die regelmäßige Testung nachweist.
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